Drachenbootrennen

15. Drachenbootrennen am
27. Juli 2024
auf dem Inselsee in Güstrow

Teilnahmebedingungen & Sicherheitsbelehrung

Stand: 06.04.2020

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur Teams, die sich spätestens bis zum 12.07.2020 verbindlich mit dem Anmeldeformular angemeldet haben und die Startgebühr auf das Konto des SV „Einheit“ Güstrow e. V. (siehe Ausschreibung) überwiesen haben.

  2. Der Veranstalter schreibt diese Veranstaltung trotz der aktuellen Lage des Corona-Virus (COVID-19) unter Vorbehalt zur Absage aus und verpflichtet sich bei Durchführung der Veranstaltung zur Einhaltung von schützenden Hygienemaßnahmen für alle Teilnehmer und Gäste. Sollten sich die gesetzlichen Auflagen dennoch bis zur Veranstaltung so ändern, dass eine Durchführung der Veranstaltung untersagt ist, so bekommen alle angemeldeten Teams die Startgebühr vollständig erstattet. Sollten die gesetzlichen Bestimmungen die Durchführung der Veranstaltung zulassen, jedoch die Verantwortung einer Durchführung im Hinblick auf die Gesundheit der Teilnehmer und Gäste durch den Corona-Virus (COID-19) für den Veranstalter als nicht mehr tragbar erscheinen, kann die Veranstaltung dennoch durch den Veranstalter abgesagt werden. Die vollständige Rückerstattung des Startgeldes erfolgt ebenfalls im Anschluss an alle angemeldeten Teams.

  3. Der Veranstalter wird über die aktuelle Lage stets über die Homepage (www.sveinheit.de), die Social-Media-Kanäle, Pressemitteilungen oder ähnliche Medien kommunizieren.

  4. Sollten sich mehr Teams anmelden, als an der Veranstaltung teilnehmen können, werden die Teams, die zuletzt gemeldet haben (Anmeldung und Geldeingang zählen), auf eine Warteliste gesetzt. Von der Warteliste kann bei Absagen anderer Teams ins Starterfeld nachgerückt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die eingezahlte Startgebühr in voller Höhe erstattet. Bei einer Disqualifikation am Veranstaltungstag ist eine Rückerstattung des Startgeldes ausgeschlossen.

  5. Das bereitgestellte Veranstaltungsgelände und die sanitären Anlagen werden von den Teilnehmern nach der Veranstaltung so verlassen wie sie vorgefunden wurden. Die Kosten durch eventuelle Beschädigungen oder grobe Verunreinigungen werden durch die Verursacher getragen.

  6. Den Anweisungen des Organisationspersonals, der Rennleitung und der Steuermänner auf den Booten ist zur eigenen Sicherheit uneingeschränkt Folge zu leisten.

  7. Die gestellten Materialien und Boote sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche oder durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführte Beschädigungen müssen durch den Verursacher ersetzt werden.

  8. Alle Teilnehmer nehmen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil.

  9. Haftungsbeschränkung gilt auch für alle vom Veranstalter eingesetzten Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge sowie dessen Besatzungen.

  10. Der Veranstalter darf die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Veranstaltung verarbeiten. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert.

  11. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung stimmen die Teammitglieder der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu. Datenschutzbestimmungen sind nachlesbar unter https://sveinheit.de/common/info/datenschutz.html

  12. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er mindestens 100 m in der Kleidung, die er während des Rennens im Boot trägt, schwimmen kann. Alle an den Rennen teilnehmenden Sportler müssen den gesundheitlichen Anforderungen dieses Sportes genügen.

  13. Für die Teilnahme von nicht Volljährigen ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigens zu unterschreiben (formloser Zweizeiler) und im Vorfeld beim Veranstalter abzugeben.

  14. Sollte ein verbindlich angemeldetes Team – aus welchen Gründen auch immer – an dem Drachenbootrennen nicht teilnehmen können, ist dies dem Veranstalter umgehend zu melden.

  15. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt Schwimmwestenpflicht!

  16. Der Veranstalter hält sich eine Absage der Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. zu wenig Teilnehmer) jederzeit vor. Die Startgebühr wird anschließend vollständig an alle angemeldeten Teams zurückgezahlt.

Wettkampfbedingungen

Ein startfähiges Drachenboot besteht aus max. 18 Personen (16 Paddler + 1 Trommler + 1 Steuermann), wovon mindestens sechs weiblich sein müssen. Einen Trommler oder eine Trommlerin muss das Team selber stellen. Sollte es eine Trommlerin sein, zählt diese nicht zu den mindestens sechs weiblichen Paddlerinnen.

Alle Teammitglieder nehmen auf eigene Gefahr teil. Alle Teilnehmer verpflichten sich, in sportlich fairen Wettkämpfen den Sieger zu ermitteln. Der Rennmodus wird durch den Veranstalter festgelegt und circa eine Woche vor der Veranstaltung detailliert an alle Teams per Email verschickt. Bei unvorhergesehenen Ereignissen obliegt die Entscheidung des Renneinlaufs nur dem Zielgericht. Dieses besteht aus drei Personen, welche am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Ein Protest zum Rennverlauf muss bis spätestens 10 Minuten nach Zieleinlauf schriftlich unter Beifügung von 30 € vom Teamleiter beim Zielgericht vorgelegt werden. Über den Protest entscheidet unwiderruflich das Zielgericht. (Protestkosten werden beim Stattgeben des Protests zurückerstattet.) Um einen möglichst zügigen Rennablauf zu gewährleisten, müssen die jeweils startenden Teams mindestens 15 Minuten vor dem Start laut Zeitplan am Steg sein. Zwei Starter sorgen für die Ausrichtung der Boote und werden Fehlstarts und ähnliches mit Sanktionen belegen. Gestartet werden die Rennen mit den folgenden Kommandos:

„Are you Ready?“ (Die Paddel werden in Ausgangsstellung angehoben.)

„Attention!“ (Die Paddel werden eingetauscht ins Wasser.)

„Go!“ (Erster Paddelschlag.)

Wenn ein Boot nicht startklar ist, muss dies der Trommler durch eindeutige Handzeichen anzeigen. Der Starter entscheidet ob ein Start verschoben oder abgebrochen wird. Frühstarts und Wellenreiten werden mit einer fest definierten Zeitstrafe am Veranstaltungstag bestraft. Kreuzt das Schiedsrichterboot die Rennstrecke vor den Booten, so bedeutet dies den Abbruch des Rennens. Grob unsportliches Verhalten hat eine Disqualifizierung des betroffenen Teams zur Folge. Über den Gesamtausschluss aus dem Wettkampf entscheidet das Zielgericht. Den Teilnahmebedingungen und Sicherheitsbelehrungen laut Ausschreibung ist stets Folge zu leisten.

Vergangene Drachenbootrennen

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